Stand 23.10.2020

Aktuelles zu den Corona-Maßnahmen

 

Wie Sie alle wissen, steigen überall die Infektionszahlen und der Märkische Kreis ist nun auch als Risikogebiet eingestuft. Das fordert jeden einzelnen von uns zu überlegtem und verantwortungsvollem Handeln auf und führt auch zu einigen Veränderungen in unserem kirchlichen Bereich.

Ab sofort gelten folgende Bestimmungen:

  • In allen Gottesdiensten gilt die Maskenpflicht ab sofort auch am Sitzplatz.

  • Um längere Verweilzeiten beim Betreten der Kirche und somit längeren Kontakt zu den Ordnern zu verhindern, bitten wir noch einmal dringend um telefonische Anmeldung.

  • Die Gebläse der Kirchenheizungen werden 30 Minuten vor dem Gottesdienst ausgeschaltet, um die Verwirbelung der Aerosole zu vermeiden.

  • Bei Beerdigungen ist die maximale Teilnehmerzahl auf 25 Personen begrenzt.

  • Die Maskenpflicht gilt nicht nur in der Friedhofskapelle sondern auch auf dem Friedhof.

  • In allen Sälen gilt ab sofort die Maskenpflicht auch an den Sitzplätzen.

  • Für religiöse Treffen gilt eine Teilnehmerzahl von max. 10 Personen pro Veranstaltung.

  • Für alle nichtreligiösen Treffen gilt eine max. Teilnehmerzahl von 5­­ Personen pro Veranstaltung.

  • Ausgenommen sind Jugendarbeit bzw. Gruppenstunden, hier ist die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt. Diese Zahl wird in unseren Räumen jedoch unterschritten.

  • Chorproben sind auf 30 Minuten zu beschränken, zwischen den Sänger/innen muss ein Abstand von 2 m eingehalten werden. Der Abstand zwischen Chorleiter und Sänger muss 4 m betragen.

  • Für alle Gremien sollen Präsenzsitzungen möglichst entfallen. Die meisten Fragen lassen sich auf anderen Wegen klären. Sollte eine Sitzung zwingend erforderlich sein, so soll die Sitzungsdauer max. 1 Stunde betragen.

  • Bei längerer Sitzungsdauer muss die Sitzung nach 45 Min unterbrochen werden, um 15 Minuten zu lüften. Während des Lüftens müssen alle Personen den Raum verlassen.

  • Das Pfarrbüro bleibt weiterhin geöffnet. Der Zutritt ist jedoch jeweils nur einer Person gestattet. Das Tragen des Mund- und Nasenschutzes ist Pflicht.

 

Gerade jetzt im Herbst kommt es zu steigenden Erkältungserkrankungen. Wir bitten jeden, der Erkältungssymptome zeigt, Gottesdienstbesuche und Veranstaltungen zu meiden.

Da dies natürlich auch für die Priester gilt, kann es unter Umständen auch  kurzfristig zu Ausfällen von Gottesdiensten kommen.  

 

Werdohl, 23.10.2020

(Pater Kamil Pawlak, Pfr.)

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