Corona – Richtlinien für die Gräbersegnung an Allerheiligen

Aufgrund der aktuellen Coronasituation gelten für Allerheiligen folgende Bestimmungen auf den katholischen Friedhöfen in Werdohl und Neuenrade:

  • Die Andachten und Gräbersegnungen auf den katholischen Friedhöfen in Werdohl, Neuenrade und Eveking finden zu den angegebenen Zeitpunkten nicht Die Gräbersegnungen werden an Allerheiligen zu anderen Zeitpunkten erfolgen. Die Termine werden nicht benannt, um größere Menschenansammlungen auf den Friedhöfen zu vermeiden.

 

  • Wir bitten jeden Besucher der Friedhöfe auf den Abstand zu den Angehörigen der Nachbargräber zu achten. Bitte prüfen Sie in dieser Situation, mit wieviel Verwandten Sie zeitgleich zum Friedhof gehen.

 

  • Da die Wege auf unseren Friedhöfen für den Begegnungsverkehr zu eng sind, ist das Tragen des Mund- und Nasenschutzes Pflicht.

 

  • In der Gemeinde St. Petrus Canisius gehen viele Besucher  nach der Hl. Messe zum Friedhof. Nach der Messe am 01.11.2020 sollen max. 10 Personen zeitgleich, unter Einhaltung der Abstandsregeln die Kirche verlassen, um zu den Gräbern zu gehen. Zwischen den Gruppen wird ein gewisser Zeitverzug eingehalten, um zu vermeiden, dass sich zu viele Menschen gleichzeitig auf dem Weg zum Friedhof befinden.

 

Werdohl, 24.10.2020

Pater Kamil Pawlak, Pfarrer

 

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