Kontakt zu uns

Pfarrbüro der Pfarrei St. Michael Werdohl-Neuenrade

Frau Verena Wöste, Pfarrsekretärin

Neustadtstr. 32
58791 Werdohl

Tel.: 02392 – 80 643-10
Fax: 02392 – 80 643-19 

Email: st.michael.werdohl@bistum-essen.de

Öffnungszeiten:

Montag
09.00 Uhr – 11.00 Uhr

Dienstag 
14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 Uhr – 11.00 Uhr und 

14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Seelsorger

Pater Gregor Chmielewski, Pfarrer

Tel: 02392-8064321

Email: pater.gregor@gmx.de

Pater Andreas Lengenfeld

Tel.: 02392-8064324

 

Pater Thaddäus Pytka, Pastor

Tel.: 02392 – 80 643-22

Email: pater.thaddaeus@web.de

In dringenden Anliegen wenden Sie sich bitte an:

Konvent der Franziskaner-Minoriten
Neustadtstr. 34
58791 Werdohl

Tel.: 02392 – 80 643-20
Fax: 02392 – 80 643-19
Email: werdohl@minoritenkonvent.de

Verwaltungsleiterin

Verwaltung der Pfarrei
Frau Beate Meimann, Verwaltungsleiterin

Neustadtstr. 32
58791 Werdohl

Tel.: 02392 – 80 643-11
Fax: 02392 – 80 643-19

Email: beate.meimann@bistum-essen.de

Kirchenmusik

Frau Lucia Klinkhammer, Kirchenmusikerin

Tel. 02352 – 30 654

Frau Klinkhammer koordiniert die Kirchenmusik unserer Pfarrei und leitet den Michaels-Chor in der Gemeinde St. Michael.

Redaktion EinBlick

Die Ansprechpartner sind:

Heinz-Dieter Lob

Tel.: 02392/3521
Email: hd.lob@outlook.de

Rainer Pollok
Tel.: 02392/65274
Email: rainer.pollok@t-online.de

Bitte beachten sie den Redaktionsschluss der im aktuellen EinBlick angegeben ist.

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat trägt die Verantwortung für das pastorale Leben in der Pfarrei. 

Er wirkt an der Erarbeitung des Pastoralplans der Pfarrei und an dessen Fortschreibung mit, berät Fragen welche die Pfarrei betreffen, fasst dazu Beschlüsse und trägt Sorge für deren Durchführung. Der Pfarrgemeinderat bildet sich mehrheitlich durch Delegation von verschiedenen Mitgliedern der Gemeinde.

Mitglieder des Pfarrgemeinderats sind:

  1. der Pfarrer
  2. die Pastöre der Gemeinden der Pfarrei oder der/die mit der Koordination der Pastoral Beauftragte
  3. der/die Vorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied und ein weiteres Mitglied eines jeden Gemeinderats der Pfarrei
  4. ein weiteres Mitglied eines Gemeinderates, wenn die Gemeinde mehr als 6000 Mitglieder hat, oder zwei weitere Mitglieder des Gemeinderates, wenn die Gemeinde mehr als 7000 Mitglieder hat.
  5. zwei pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von der Pastoralkonferenz der Pfarrei entsandt werden
  6. das gewählte Mitglied des Kirchenvorstands der Pfarrei
  7. bis zu drei hinzugewählte Mitglieder – darunter ein Vertreter der Jugend – dürfen nicht den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angehören.
 

PGR-Mitglieder der Pfarrei St. Michael (2021-2025)

  • Vorsitzende: Sandra Jedrusiak
  • Stellvertreterinnen: Simone Langhammer, Christel Kringe
  • 1. Schriftführerin: Bettina Scheumann
  • 2. Schriftführerin: Andrea Brockhaus
  • Pfarrer: P. Kamil Pawlak
  • Pastor: P. Christoph Szachta
  • Pastor: P. Thaddäus Pytka
  • KV-Mitglied: Ulrike Wurm

 

Weitere PGR-Mitglieder:

  • Melanie Bozovic
  • Rene Heimowski
  • Claudia Kaluza
  • Melanie Küng
  • Dagmar Schröder
  • Vertreterinnen in der Steuerungsgruppe: Claudia Kaluza, Christel Kringe
  • Vertreter im KV: Rene Heimowski
  • VertreterInn im Kreiskatholikenrat: -erfolgt später-
  • VertreterInn im Diözesanrat: -erfolgt später-

Teams: Ansprechpartner

Liturgie: Christel Kringe

Team Willkommenskultur: Simone Langhammer

Team Firmung Werdohl-Neuenrade: Sandra
Jedrusiak

Team Valentinsgottesdienst: Claudia Kaluza

Team Einblick: Claudia Kaluza

Team Taizegebet in Neuenrade:  Claudia Kaluza

Team Kinderliturgie: Bernadette Gnacke für Werdohl und Simone Langhammer für Neuenrade

Team Krippenspiel Neuenrade: Bettina Scheumann

Team Krippenspiel St. Michael: Bernadette Gnacke

Orgateam Werdohl: Dagmar Schröder

Orgateam Neuenrade: Andreas Hupperich, Josef Brockhagen

Orgateam Eveking: Dagmar Schröder

Team Seniorenkreis Neuenrade: Roswitha Alexa

Team JuKi Neuenrade: Bettina Scheumann

Team Bücherei Neuenrade: Bettina Scheumann

Zu den Aufgaben des Pfarrgemeinderates gehören:

  1. die Mitverantwortung der Laien auf der Ebene der Pfarrei zu sichern, die Charismen zu entdecken und für die Ausbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen sowie sie bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen
  2. Anstöße zur Neuevangelisierung und zur katechetischen Arbeit zu geben und eine Mitsorge für Sakramentenkatechese in der Pfarrei zu tragen
  3. für ein lebendiges liturgisches Leben mit zu sorgen
  4. für die Abstimmung der Gottesdienstzeiten unter den Gemeinden der Pfarrei Mitsorge zu tragen
  5. den diakonischen Dienst auf der Ebene der Pfarrei zu fördern – insbesondere mit den ansässigen Einrichtungen und den örtlichen Caritas-Konferenzen
  6. die ökumenische Arbeit auf der Ebene der Pfarrei zu sichern, zu fördern und zu koordinieren
  7. zu politischen, sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklungen Stellung zu beziehen und Aktionen zu initiieren, unter verstärkter Berücksichtigung des Bereiches der Berufs- und Arbeitswelt
  8. den Einsatz für Diaspora, Mission, Entwicklungshilfe und Bewahrung der Schöpfung auf der Ebene der Pfarrei anzuregen und zu unterstützen
  9. den Dialog mit Vertretern der Religionen zu suchen, die in der Pfarrei institutionell ansässig sind
  10. die Interessen der Pfarrei nach außen zu vertreten
  11. für eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit zu sorgen
  12. die Tätigkeit von Verbänden, Gruppen und freien Initiativen auf der Ebene der Pfarrei zu fördern und zu koordinieren
  13. die Gemeinden regelmäßig über das pfarrliche Leben zu informieren
  14. vor der Ernennung eines neuen Pfarrers den vom Bischof beauftragten Personal-verantwortlichen die Situation und die Bedürfnisse der Pfarrei darzulegen
  15. pastorale Empfehlungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes und für die Verwaltung des Kirchenvermögens an den Kirchenvorstand zu geben und mit dem Kirchenvorstand zu kooperieren (vgl. “Verordnung über die Kooperation von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand”)
  16. aus seiner Mitte ein nicht im pastoralen Dienst stehendes Mitglied und ein weiteres Mitglied als dessen Stellvertreter zu wählen, das an den Sitzungen des Kirchenvorstandes der Pfarrei mit beratender Stimme teilnimmt

    Der Pfarrgemeinderat wird alle 4 Jahre gewählt.

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand unserer Pfarrei St. Michael Werdohl-Neuenrade setzt sich für die Wahlperiode 2021-2024 wie folgt zusammen:

Vorsitzender: Pater Kamil Pawlak, Pfarrer

1. stellvertretender Vorsitzender: Jörg Kenter

2. stellvertretende Vorsitzender: Markus Grote

Verbandsvertretung Dienstleistungsverbund:

Herr Georg Andratschke

Verbandsvertretung Kita-Zweckverband:

Frau Kathrin Breitung

Herr Jörg Kenter

Frau Ulrike Wurm

Verbandsvertretung des Kreisdekanates:

Herr Josef Brockhagen

Herr Martin Hempel jun.

Vertreter PGR und Förderverein Neuenrade:

Rene Heimowski

Steuerungsgruppe PEP:

Herr Jörg Kenter

Frau Kathrin Breitung

weitere KV-MitgliederInnen:

  • Pater Christoph Szachta
  • Herr Martin Andratschke
  • Herr Bernhard Jardzejewski
 

Der Kirchenvorstand bildet in seiner konstituierenden Sitzung Sachausschüsse. Diese bereiten ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch den Beschlussvorschlag als Empfehlung für die Kirchenvorstandssitzung.
Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in der Sitzung möglich.

Unsere Sachausschüsse:

Finanzausschuss:

Herr Georg Andratschke

Herr Manfred Buchta

Immobilienausschuss:

Herr Josef Brockhagen

Herr Manfred Buchta

Herr Martin Hempel, jun.

Personalausschuss:

Herr Jörg Kenter

Frau Ulrike Wurm

Friedhofsausschuss:

Herr Georg Andratschke

Herr Josef Brockhagen

Herr Manfred Buchta

Herr Martin Hempel, jun.

Kindergartenausschuss:

Herr Jörg Kenter

Frau Ulrike Wurm

Allgemeine Informationen

Der Kirchenvorstand ist nach den oben genannten gesetzlichen Regelungen das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten Laien der Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Er schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche.

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden von den wahlberechtigten Mitgliedern der Pfarrei gewählt. Das Amt der gewählten Mitglieder dauert sechs Jahre. Von drei zu drei Jahren scheidet die Hälfte aus. Das Amt des Kirchenvorstehers ist ein Ehrenamt.

Beschlüsse der Kirchenvorstände werden demokratisch durch Stimmenmehrheit der Erschienenen Mitglieder gefasst. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los, sonst der Vorsitzende (leitende Pfarrer).

Aufgaben des Kirchenvorstandes:

1. Rechtsgrundlage:

Die Rechtsgrundlage für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht für die ganze katholische Kirche verankert. Das Kirchenrecht ist zusammen gefaßt im „Codex Juris Canonici“. Daneben gibt es noch ergänzende Vorschriften der einzelnen Bistümer. In unserem Bistum wird der Kirchenvorstand von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt.

Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person „Kirchengemeinde“. Das heißt, wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen Personen schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des Kirchenvorstands. Wenn man dies bildlich darstellen will, so kann man sagen: der Kirchenvorstand ist Ohr, Gehirn, Mund, und Hand der Kirchengemeinde.

2. Aufgaben in unserer Pfarrei:

– Der Kirchenvorstand verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen der Pfarrei.

– Er ist verantwortlich für die Aufstellung, Überwachung des Haushaltsplanes und für die Verabschiedung der Jahresrechnung.

– Er ist Dienstgeber für alle Angestellten der Pfarrei.

– Er vergibt und verwaltet Erbbaurechte.

– Er sorgt für die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.

– Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien der Pfarrei hinzu.

– Von zunehmender Bedeutung für die Arbeit des Kirchenvorstandes ist außerdem die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben.

3. Arbeitsweise:

Der Kirchenvorstand berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fasst anschließend zu dem Thema einen Beschluss.
Die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pfarrer, beim Verwaltungsleiter, oder bei einem anderen Vorstandsmitglied.