Kontakt zu uns
Pfarrbüro der Pfarrei St. Michael Werdohl-Neuenrade
Frau Verena Wöste, Pfarrsekretärin
Neustadtstr. 32
58791 Werdohl
Tel.: 02392 – 80 643-10
Fax: 02392 – 80 643-19
Öffnungszeiten:
Montag
09.00 Uhr – 11.00 Uhr
Dienstag
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 Uhr – 11.00 Uhr und
14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Seelsorger
In dringenden Anliegen wenden Sie sich bitte an:
Konvent der Franziskaner-Minoriten
Neustadtstr. 34
58791 Werdohl
Tel.: 02392 – 80 643-20
Fax: 02392 – 80 643-19
Verwaltungsleiterin
Verwaltung der Pfarrei
Frau Beate Meimann, Verwaltungsleiterin
Neustadtstr. 32
58791 Werdohl
Tel.: 02392 – 80 643-11
Fax: 02392 – 80 643-19
Kirchenmusik
Frau Lucia Klinkhammer, Kirchenmusikerin
Tel. 0171 7270621
Frau Klinkhammer koordiniert die Kirchenmusik unserer Pfarrei und leitet den Michaels-Chor in der Gemeinde St. Michael.
Redaktion EinBlick
Ansprechpartner:
Rainer Pollok
Tel.: 02392/65274
Email: rainer.pollok@t-online.de
Bitte beachten sie den Redaktionsschluss der im aktuellen EinBlick angegeben ist.
Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat trägt die Verantwortung für das pastorale Leben in der Pfarrei.
Er wirkt an der Erarbeitung des Pastoralplans der Pfarrei und an dessen Fortschreibung mit, berät Fragen welche die Pfarrei betreffen, fasst dazu Beschlüsse und trägt Sorge für deren Durchführung. Der Pfarrgemeinderat bildet sich mehrheitlich durch Delegation von verschiedenen Mitgliedern der Gemeinde.
Mitglieder des Pfarrgemeinderats sind:
- der Pfarrer
- die Pastöre der Gemeinden der Pfarrei oder der/die mit der Koordination der Pastoral Beauftragte
- der/die Vorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied und ein weiteres Mitglied eines jeden Gemeinderats der Pfarrei
- ein weiteres Mitglied eines Gemeinderates, wenn die Gemeinde mehr als 6000 Mitglieder hat, oder zwei weitere Mitglieder des Gemeinderates, wenn die Gemeinde mehr als 7000 Mitglieder hat.
- zwei pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von der Pastoralkonferenz der Pfarrei entsandt werden
- das gewählte Mitglied des Kirchenvorstands der Pfarrei
- bis zu drei hinzugewählte Mitglieder – darunter ein Vertreter der Jugend – dürfen nicht den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angehören.
PGR-Mitglieder der Pfarrei St. Michael (2021-2025)
- Vorsitzende: Sandra Jedrusiak
- Stellvertreterinnen: Simone Langhammer, Christel Kringe
- 1. Schriftführerin: Bettina Scheumann
- 2. Schriftführerin: Andrea Brockhaus
- Pfarrer: P. Gregor Chmielewski
- Pastor: P. Andreas Lengenfeld
- Pastor: P. Thaddäus Pytka
- KV-Mitglied: Ulrike Wurm
Weitere PGR-Mitglieder:
- Melanie Bozovic
- Rene Heimowski
- Claudia Kaluza
- Michael Pirsch
- Dagmar Schröder
- Vertreterinnen in der Steuerungsgruppe: Claudia Kaluza, Christel Kringe
- Vertreter im KV: Rene Heimowski
- VertreterInn im Kreiskatholikenrat: -erfolgt später-
- VertreterInn im Diözesanrat: -erfolgt später-
Teams: Ansprechpartner
Liturgie: Christel Kringe
Team Willkommenskultur: Simone Langhammer
Team Firmung Werdohl-Neuenrade: Sandra
Jedrusiak
Team Valentinsgottesdienst: Claudia Kaluza
Team Einblick: Claudia Kaluza
Team Taizegebet in Neuenrade: Claudia Kaluza
Team Kinderliturgie: Bernadette Gnacke für Werdohl und Simone Langhammer für Neuenrade
Team Krippenspiel Neuenrade: Bettina Scheumann
Team Krippenspiel St. Michael: Bernadette Gnacke
Orgateam Werdohl: Dagmar Schröder
Orgateam Neuenrade: Andreas Hupperich, Josef Brockhagen
Orgateam Eveking: Dagmar Schröder
Team Seniorenkreis Neuenrade: Roswitha Alexa
Team JuKi Neuenrade: Bettina Scheumann
Team Bücherei Neuenrade: Bettina Scheumann
Zu den Aufgaben des Pfarrgemeinderates gehören:
- die Mitverantwortung der Laien auf der Ebene der Pfarrei zu sichern, die Charismen zu entdecken und für die Ausbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen sowie sie bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen
- Anstöße zur Neuevangelisierung und zur katechetischen Arbeit zu geben und eine Mitsorge für Sakramentenkatechese in der Pfarrei zu tragen
- für ein lebendiges liturgisches Leben mit zu sorgen
- für die Abstimmung der Gottesdienstzeiten unter den Gemeinden der Pfarrei Mitsorge zu tragen
- den diakonischen Dienst auf der Ebene der Pfarrei zu fördern – insbesondere mit den ansässigen Einrichtungen und den örtlichen Caritas-Konferenzen
- die ökumenische Arbeit auf der Ebene der Pfarrei zu sichern, zu fördern und zu koordinieren
- zu politischen, sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklungen Stellung zu beziehen und Aktionen zu initiieren, unter verstärkter Berücksichtigung des Bereiches der Berufs- und Arbeitswelt
- den Einsatz für Diaspora, Mission, Entwicklungshilfe und Bewahrung der Schöpfung auf der Ebene der Pfarrei anzuregen und zu unterstützen
- den Dialog mit Vertretern der Religionen zu suchen, die in der Pfarrei institutionell ansässig sind
- die Interessen der Pfarrei nach außen zu vertreten
- für eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit zu sorgen
- die Tätigkeit von Verbänden, Gruppen und freien Initiativen auf der Ebene der Pfarrei zu fördern und zu koordinieren
- die Gemeinden regelmäßig über das pfarrliche Leben zu informieren
- vor der Ernennung eines neuen Pfarrers den vom Bischof beauftragten Personal-verantwortlichen die Situation und die Bedürfnisse der Pfarrei darzulegen
- pastorale Empfehlungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes und für die Verwaltung des Kirchenvermögens an den Kirchenvorstand zu geben und mit dem Kirchenvorstand zu kooperieren (vgl. “Verordnung über die Kooperation von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand”)
- aus seiner Mitte ein nicht im pastoralen Dienst stehendes Mitglied und ein weiteres Mitglied als dessen Stellvertreter zu wählen, das an den Sitzungen des Kirchenvorstandes der Pfarrei mit beratender Stimme teilnimmt
Der Pfarrgemeinderat wird alle 4 Jahre gewählt.
Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand unserer Pfarrei St. Michael Werdohl-Neuenrade setzt sich für die Wahlperiode 2021-2024 wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Pater Gregor Chmielewski, Pfarrer
1. stellvertretender Vorsitzender: Jörg Kenter
2. stellvertretende Vorsitzender: Markus Grote
Verbandsvertretung Dienstleistungsverbund:
Herr Georg Andratschke
Verbandsvertretung Kita-Zweckverband:
Frau Kathrin Breitung
Herr Jörg Kenter
Frau Ulrike Wurm
Verbandsvertretung des Kreisdekanates:
Herr Josef Brockhagen
Herr Martin Hempel jun.
Vertreter PGR und Förderverein Neuenrade:
Rene Heimowski
Steuerungsgruppe PEP:
Herr Jörg Kenter
Frau Kathrin Breitung
weitere KV-MitgliederInnen:
- Herr Martin Andratschke
- Herr Bernhard Jardzejewski
Der Kirchenvorstand bildet in seiner konstituierenden Sitzung Sachausschüsse. Diese bereiten ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch den Beschlussvorschlag als Empfehlung für die Kirchenvorstandssitzung.
Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in der Sitzung möglich.
Unsere Sachausschüsse:
Finanzausschuss:
Herr Georg Andratschke
Herr Manfred Buchta
Immobilienausschuss:
Herr Josef Brockhagen
Herr Manfred Buchta
Herr Martin Hempel, jun.
Personalausschuss:
Herr Jörg Kenter
Frau Ulrike Wurm
Friedhofsausschuss:
Herr Georg Andratschke
Herr Josef Brockhagen
Herr Manfred Buchta
Herr Martin Hempel, jun.
Kindergartenausschuss:
Herr Jörg Kenter
Frau Ulrike Wurm
Allgemeine Informationen
Der Kirchenvorstand ist nach den oben genannten gesetzlichen Regelungen das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten Laien der Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Er schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden von den wahlberechtigten Mitgliedern der Pfarrei gewählt. Das Amt der gewählten Mitglieder dauert sechs Jahre. Von drei zu drei Jahren scheidet die Hälfte aus. Das Amt des Kirchenvorstehers ist ein Ehrenamt.
Beschlüsse der Kirchenvorstände werden demokratisch durch Stimmenmehrheit der Erschienenen Mitglieder gefasst. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los, sonst der Vorsitzende (leitende Pfarrer).
Aufgaben des Kirchenvorstandes:
1. Rechtsgrundlage:
Die Rechtsgrundlage für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht für die ganze katholische Kirche verankert. Das Kirchenrecht ist zusammen gefaßt im „Codex Juris Canonici“. Daneben gibt es noch ergänzende Vorschriften der einzelnen Bistümer. In unserem Bistum wird der Kirchenvorstand von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt.
Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person „Kirchengemeinde“. Das heißt, wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen Personen schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des Kirchenvorstands. Wenn man dies bildlich darstellen will, so kann man sagen: der Kirchenvorstand ist Ohr, Gehirn, Mund, und Hand der Kirchengemeinde.
2. Aufgaben in unserer Pfarrei:
– Der Kirchenvorstand verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen der Pfarrei.
– Er ist verantwortlich für die Aufstellung, Überwachung des Haushaltsplanes und für die Verabschiedung der Jahresrechnung.
– Er ist Dienstgeber für alle Angestellten der Pfarrei.
– Er vergibt und verwaltet Erbbaurechte.
– Er sorgt für die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.
– Teilweise kommt auch die Mitarbeit in den Gremien der Pfarrei hinzu.
– Von zunehmender Bedeutung für die Arbeit des Kirchenvorstandes ist außerdem die Entlastung des Pfarrers von Verwaltungsaufgaben.
3. Arbeitsweise:
Der Kirchenvorstand berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fasst anschließend zu dem Thema einen Beschluss.
Die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pfarrer, beim Verwaltungsleiter, oder bei einem anderen Vorstandsmitglied.