PGR- und KV-Wahlen

Am 06. und 07. November 2021 finden in unserer Pfarrei die Wahlen für den Pfarrgemeinderat und für Kirchenvorstand statt. Erstmalig wird nur ein Pfarrgemeinderat und keine Gemeinderäte gewählt. Der Pfarrgemeinderat wird mit einer Kandidatenliste für die gesamte Pfarrei gewählt.

Wahlvorschlag für Pfarrgemeinderat:

Wahlvorschlag für Kirchenvorstand:

Ergänzungsvorschläge für beide Wahlen können bis zum 17. Oktober 2021 im Pfarrbüro formlos eingereicht werden. Dieser Vorschlag ist für PGR-Wahl gültig, wenn er von mindestens 12 Wahlberechtigten mit Vor- und Zunamen sowie Anschrift unterzeichnet ist und die Erklärung des Vorgeschlagenen enthält, dass er zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit ist. Für KV-Wahlen werden 20 Unterschriften benötigt.

Dem Wahlausschuss für Pfarrgemeinderat gehören der Pfarrer, Pater Kamil Pawlak, als Vorsitzende Simone Langhammer, sowie als weitere Mitglieder, Bernd Kruse, Dagmar Schröder und Bettina Scheumann  an.

Dem Wahlausschuss für Kirchenvorstand gehören an: Pfarrer Pater Kamil Pawlak, Eva-Maria Andratschke, Claudia Kaluza, Josef Brockhagen, Jörg Kenter.

Die Aufgaben des Wahlausschusses neben der bereits erfolgten Konstituierung sind:

  • über den Zusammenschluss von Wahlbezirken zu entscheiden
  • für die Erstellung der Wahlberechtigtenlisten zu sorgen
  • Wahlvorschläge für die Wahl zu machen und die endgültigen Listen der Kandidat*innen bekannt zu geben
  • Wahllokale und Zeitdauer der Wahl zu bestimmen und zur Wahl einzuladen
  • für die erforderlichen, mit der Wahl zusammenhängenden Bekanntmachungen zu sorgen
  • den Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk zu stellen
  • zu entscheiden, ob bei der Wahl Wahlumschläge verwendet werden sollen
  • für die Beschaffung und Bereitstellung der Wahlunterlagen Sorge zu tragen
  • das Wahlergebnis zu prüfen und endgültig festzustellen
  • Einsprüche gegen die Wahl an die Bischöfliche Schiedsstelle weiterzuleiten und
  • ggf. die Einberufung von Pfarr- oder Gemeindeversammlungen.

Wahlberechtigt bei der PGR- Wahl ist, wer der katholischen Kirche angehört, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und in der Pfarrei seinen Hauptwohnsitz hat. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Außerhalb der Pfarrei Wohnende, können ebenfalls in dieser Pfarrei wählen und gewählt werden, wenn sie sich aktiv am Leben der Pfarrei beteiligen. Hierzu ist ein Antrag zu stellen, welcher bis spätestens 10.10.2021 dem Wahlausschuss vorliegen muss.

Gleiches gilt, wenn jemand in einem anderen Wahlbezirk wählen möchte. Wahlbezirke sind identisch mit den Gemeinden, bei uns St. Michael Werdohl und St. Mariä Heimsuchung Neuenrade.

Wahlberechtigt bei der KV- Wahl ist, wer der katholischen Kirche angehört, am Wahltag volljährig ist und seit einem Jahr in der Pfarrei wohnt. 

Die Wahllokale sind wie folgt geöffnet:

St. Michael Werdohl, Eingangsbereich der Kirche:

Samstag, 06.11.2021, von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr

Sonntag, 07.11.2021, von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr

St. Petrus Canisius Eveking, kleiner Pfarrsaal:

Sonntag, 07.11.2021, von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr

St. Mariä Heimsuchung Neuenrade, Seitenschiff in der Kirche:

Samstag, 06.11.2021, von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Sonntag, 07.11.2021, von  09.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Das Wahllokal St. Petrus Canisius gehört zum Wahlbezirk St. Michael Werdohl.

Des Weiteren hat jeder Wahlberechtigte auch die Möglichkeit, sein Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Die Briefwahlscheine können bis 7 Tage vor Beginn der Wahl in Textform beim Wahlausschuss über das Pfarrbüro beantragt werden. Im Pfarrbüro können die Unterlagen (auch telefonisch) beantragt werden.

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