Neue Bestimmungen zur Gottesdienstordnung

Für die katholischen Kirchen in Werdohl und Neuenrade gelten ab sofort folgende Bestimmungen:

  • Die Sonn- und Feiertagsgottesdienste finden bis einschließlich 26.12.2020 (2. Weihnachtstag) statt. Die Silvester- und Neujahrsgottesdienste entfallen.
  • Ab Montag, 21.12.2020 bis zunächst zum 10.01.2021 entfallen alle Werktagsgottesdienste.
  • Die Gottesdienste im Kleinen Pfarrsaal entfallen ab sofort.
  • Die geistlichen Impulse zum Advent und die Offenen Kirchen fallen ab sofort aus.
  • Begräbnisfeiern finden nur am Grab statt.
  • Das Pfarrbüro und die kath. Bücherei sind zunächst bis zum 10.01.2021 für Publikum geschlossen. Das Pfarrbüro ist unter der bekannten Telefonnummer zu erreichen.

Unabhängig von eventuell noch erforderlichen Maßnahmen aufgrund der sich ändernden Lage gibt der Bischof von Essen die nachstehende dringende Empfehlung:

„An den Gottesdiensten zu den bevorstehenden Sonn- und Feiertagen kann vorerst weiterhin festgehalten werden, wenn alle erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln sorgfältig eingehalten werden. 

Ausdrücklich werden aber Angehörige von sogenannten Risikogruppen ausdrücklich darum gebeten, nicht an öffentlichen Gottesdiensten teilzunehmen.“ Aus diesem Grund bittet der Pfarrer, auch diejenigen, die zu den Risikogruppen gehören und bereits zum Gottesdienst angemeldet sind, diese Entscheidung noch einmal gründlich zu überdenken.

Darüber hinaus ist weist der Krisenstab des Bistums Essen darauf hin, dass die Kirchen in der öffentlichen Diskussion mehr und mehr kritisch angefragt werden, ob sie angesichts der steigenden Infektionszahlen an den geplanten Gottesdiensten in den Gemeinden festhalten wollen. Deshalb finden in den nächsten Tagen auch weitere Gespräche auf der Ebene des Landes NRW zwischen den fünf (Erz-)bistümern, den evangelischen Landeskirchen und der Landesregierung statt, um miteinander abgestimmt zu entscheiden, ob ggf. weitere Einschränkungen erforderlich sind.

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