3-G-Regelung in den katholischen Kirchen in Werdohl und Neuenrade

Aufgrund der aktuell angespannten Corona-Situation  und den anstehenden Weihnachtsfeiertagen hat der Krisenstab der Pfarrei St. Michael Werdohl – Neuenrade beschlossen, die Corona-Schutzmaßnahmen zu verstärken. 

In allen Kirchen der Pfarrei St. Michael Werdohl – Neuenrade gilt für alle Gottesdienste die 3-G-Regel. Das bedeutet, dass alle Gottesdienstbesucher, die nicht geimpft oder genesen sind, einen offiziellen Test vorlegen müssen. Hier darf der Antigentest nicht älter als 24 Stunden und der  PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Die Prüfung der Zertifikate erfolgt durch den Ordnerdienst im Eingangsbereich der Kirchen. Die Pfarrei bittet die Gottesdienstbesucher darauf zu achten, die entsprechenden Nachweise mitzubringen und weist ausdrücklich darauf hin, dass Besucher, die die Impfnachweise oder die Testergebnisse nicht vorlegen können, leider an der Tür abgewiesen werden müssen.

Gleichzeitig ist am dem 11. Dezember (3. Advent) für die Samstags- und Sonntagsgottesdienste wieder eine Anmeldung erforderlich. Anmeldungen sind ab montags für die Gottesdienste des folgenden Wochenendes unter 02392 80643-10 möglich. Da die Plätze nach wie vor reduziert sind, haben nur angemeldete Personen eine Platzgarantie.

Es gilt während des gesamten Gottesdienstes die Pflicht zum Tragen des Mund- und Nasenschutzes.

Die Pfarrei bittet, aus christlicher Solidarität die vorgegebenen Regeln genau einzuhalten, damit für alle der größtmögliche Schutz gewährleistet ist. Falls die Landesbestimmungen andere Regelungen erforderlich machen, wird der Krisenstab erneut tagen.

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