Verbot öffentlicher Gottesdienste bis zum 1. Mai 2020

 

Bild: Sarah Frank in: Pfarrbriefservice.de 

 

Diese Botschaft, die seit über 2000 Jahren das menschliche Leben prägt, erleben wir in diesem Jahr auf ganz besondere Art und Weise. Bis wir diese gute Nachricht in unseren Gotteshäusern gemeinsam wieder feiern können, brauchen wir noch viel Geduld. 

Viele von Ihnen haben sicherlich in den vergangenen Tagen die Diskussionen in den Medien über weitere Verbote und Lockerungen angesichts der Corona-Pandemie verfolgt. Am 15. März 2020 war für unser Bistum Essen das Verbot öffentlicher Gottesdienste bis einschl. 19. April 2020 ausgesprochen worden.

Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten am vergangenen Mittwoch sowie einer Verlautbarung des Landes NRW vom 16. April 2020 wird das Verbot öffentlicher Gottesdienste bis zum 1. Mai 2020 in unserem Bistum verlängert.

Am 30. April 2020 wird bei der nächsten Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten das Thema “Öffentliche Gottesdienste” wieder beraten. Für diese Beratungen werden derzeit Vorschläge von Seiten der Kirchen erarbeitet, unter welchen Regeln und Sicherheitsvorschriften wieder ab Mai öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können.

 

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