
Am Samstag/ Sonntag, den 08./09. November 2025 finden die nächsten turnusgemäßen Pfarrgemeinderatswahlen in unserem Bistum und somit auch in unserer Pfarrei statt.
Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne ein paar Informationen zu den Wahlen geben. Die Grundlage der Pfarrgemeinderatswahlen sind die im Juni durch Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck in Kraft gesetzte Satzung für Pfarrgemeinderäte und die Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte.
Der Pfarrgemeinderat wird mit einer Kandidatenliste für die gesamte Pfarrei gewählt.
Der Wahlausschuss
Dem Wahlausschuss gehören der Pfarrer, Pater Gregor Chmielewski, als Vorsitzende Simone Langhammer, sowie als weitere Mitglieder: Melanie Bozovic, Andrea Brockhaus und Bettina Scheumann an.
Die Aufgaben des Wahlausschusses
Der Wahlausschuss hat neben der bereits erfolgten Konstituierung folgende Aufgaben:
- für die Erstellung der Listen der Wahlberechtigten zu sorgen
- Wahlvorschläge für die Wahl zu machen und die endgültigen Listen der Kandidaten/innen ortsüblich bekannt zu geben
- Wahllokale und Zeitdauer der Wahl zu bestimmen und zur Wahl einzuladen
- für die erforderlichen, mit der Wahl zusammenhängenden Bekanntmachungen zu sorgen
- den Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk zu bestellen
- zu entscheiden, ob bei der Wahl Wahlumschläge verwendet werden sollen (Bei der Briefwahl müssen Wahlumschläge stets verwendet werden)
- für die Beschaffung und Bereitstellung der Wahlunterlagen (Stimmzettel, Briefwahlscheine, ggf. Umschläge) Sorge zu tragen
- das Wahlergebnis zu prüfen und endgültig festzustellen
- Einsprüche gegen die Wahl an die bischöfliche Schiedsstelle weiterzuleiten
- ggf. Einberufung von Pfarr- oder Gemeindeversammlungen
Wer ist wahlberechtigt?
- Wahlberechtigt ist, wer der katholischen Kirche angehört, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und in der Pfarrei seinen Hauptwohnsitz hat.
- Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Nicht wählbar sind Personen, wenn eine kirchenfeindliche Betätigung vorliegt, die nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen. Im Zweifel entscheidet das bischöfliche Generalvikariat.
- Es können auch außerhalb des Wahlbezirkes bzw. der Pfarrei Wohnende das aktive Wahlrecht ausüben und das passive Wahlrecht in Anspruch nehmen, wenn sie sich aktiv am Leben der Pfarrei beteiligen. Ein diesbezüglich zu stellender Antrag war spätestens 5 Monate vor dem Wahltag bei der Pfarrei zu stellen (10.06.2025), in der das Wahlrecht begehrt wird. Die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in mehreren Pfarreien ist unzulässig sowie die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts in mehreren Wahlbezirken innerhalb der Pfarrei.
Wahllokale und Uhrzeiten
Die Wahllokale und Uhrzeiten werden frühzeitig bekannt gegeben.
Des Weiteren hat jeder Wahlberechtigte auch die Möglichkeit, sein Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Der Antrag für die Briefwahl kann im Pfarrbüro gestellt werden.
Wir hoffen, dass SIE von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und so unser pfarreiliches Leben mitgestalten!