Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat trägt die Verantwortung für das pastorale Leben in der Pfarrei. Er wirkt an der Erarbeitung des Pastoralplans der Pfarrei und an dessen Fortschreibung mit, berät Fragen welche die Pfarrei betreffen, fasst dazu Beschlüsse und trägt Sorge für deren Durchführung. Der Pfarrgemeinderat bildet sich mehrheitlich durch Delegation von verschiedenen Mitgliedern der Gemeinde.

Mitglieder des Pfarrgemeinderats sind:

  1. der Pfarrer;
  2. die Pastöre der Gemeinden der Pfarrei oder der/die mit der Koordination der Pastoral Beauftragte;
  3. der/die Vorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied und ein weiteres Mitglied eines jeden Gemeinderats der Pfarrei;
  4. ein weiteres Mitglied eines Gemeinderates, wenn die Gemeinde mehr als 6000 Mitglieder hat, oder zwei weitere Mitglieder des Gemeinderates, wenn die Gemeinde mehr als 7000 Mitglieder hat.
  5. zwei pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von der Pastoralkonferenz der Pfarrei entsandt werden;
  6. das gewählte Mitglied des Kirchenvorstands der Pfarrei;
  7. bis zu drei hinzugewählte Mitglieder – darunter ein Vertreter der Jugend – dürfen nicht den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angehören.

PGR-Mitglieder der Pfarrei St. Michael (2017-2021)

Die Vorsitzende: Simone Langhammer

Der 1. Stellvertreter: Bernd Kruse

Der 2. Stellvertreter: Benedikt Gnacke 

Schriftführerin: Sandra Preikschat

stellv. Schriftführerin: Bettina Scheumann 

 

Pfarrer: P. Kamil Pawlak

Pastor: P. Christoph Szachta

Pastor: P. Thaddäus Pytka

KV-Mitglied: Dieter Gierse 

 

Weitere PGR-Mitglieder:

Eva-Maria Andratschke

Martin Andratschke

Ludger Heitmann

Claudia Kaluza

Christel Kringe

Claudia Ohrmann

Bettina Scheumann Entsandte aus dem GR Neuenrade

Dagmar Schröder Entsandte aus dem GR Werdohl

 

Sachausschüsse:

Verkündigung: Ansprechpartnerin Claudia Kaluza

Caritas: Ansprechpartnerin Claudia Ohrmann

Liturgie: Ansprechpartnerin Christel Kringe

Zu den Aufgaben des Pfarrgemeinderates gehören:

  1. die Mitverantwortung der Laien auf der Ebene der Pfarrei zu sichern, die Charismen zu entdecken und für die Ausbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen sowie sie bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen;
  2. Anstöße zur Neuevangelisierung und zur katechetischen Arbeit zu geben und eine Mitsorge für Sakramentenkatechese in der Pfarrei zu tragen;
  3. für ein lebendiges liturgisches Leben mit zu sorgen;
  4. für die Abstimmung der Gottesdienstzeiten unter den Gemeinden der Pfarrei Mitsorge zu tragen;
  5. den diakonischen Dienst auf der Ebene der Pfarrei zu fördern – insbesondere mit den ansässigen Einrichtungen und den örtlichen Caritas-Konferenzen;
  6. die ökumenische Arbeit auf der Ebene der Pfarrei zu sichern, zu fördern und zu koordinieren;
  7. zu politischen, sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklungen Stellung zu beziehen und Aktionen zu initiieren, unter verstärkter Berücksichtigung des Bereiches der Berufs- und Arbeitswelt;
  8. den Einsatz für Diaspora, Mission, Entwicklungshilfe und Bewahrung der Schöpfung auf der Ebene der Pfarrei anzuregen und zu unterstützen;
  9. den Dialog mit Vertretern der Religionen zu suchen, die in der Pfarrei institutionell ansässig sind;
  10. die Interessen der Pfarrei nach außen zu vertreten;
  11. für eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit zu sorgen;
  12. die Tätigkeit von Verbänden, Gruppen und freien Initiativen auf der Ebene der Pfarrei zu fördern und zu koordinieren;
  13. die Gemeinden regelmäßig über das pfarrliche Leben zu informieren;
  14. vor der Ernennung eines neuen Pfarrers den vom Bischof beauftragten Personal-verantwortlichen die Situation und die Bedürfnisse der Pfarrei darzulegen;
  15. pastorale Empfehlungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes und für die Verwaltung des Kirchenvermögens an den Kirchenvorstand zu geben und mit dem Kirchenvorstand zu kooperieren (vgl. “Verordnung über die Kooperation von Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand”)
  16. aus seiner Mitte ein nicht im pastoralen Dienst stehendes Mitglied und ein weiteres Mitglied als dessen Stellvertreter zu wählen, das an den Sitzungen des Kirchenvorstandes der Pfarrei mit beratender Stimme teilnimmt.

Der Pfarrgemeinderat wird alle 4 Jahre gewählt.

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