Öffentliche Gottesdienste ab 1. Mai 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich

 

Bild: Irenäus Wojtko 

Wie Sie aus den Medien erfahren haben, können ab 1. Mai Gottesdienste unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffentlich stattfinden.

Die fünf (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn haben gemeinsam Maßgaben erarbeitet, die mit der Staatskanzlei des Landes abgestimmt sind. Sie gelten in allen NRW-Bistümern und bilden ab 1. Mai 2020 den Rahmen des liturgischen Lebens im Bistum Essen. Dazu gelten bestimmte Voraussetzungen, die auch für unsere Pfarrei entsprechend umzusetzen sind. Sie sollen sicher stellen, dass Infektionsketten vermieden werden.

In den kommenden Tagen wird mit den Gremien unserer Pfarrei dazu ein Konzept erarbeitet und Ihnen baldmöglichst mitgeteilt.

Die Bestimmungen seitens unseres Bistums finden sich in den folgenden Dokumenten:

Der Brief des Bischofs an die Gläubigen vom 24.04.2020

Maßgaben für Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie für das Bistum Essen 

Ein Kommentar zu diesem Thema finden Sie unter: Pressemitteilung des Bistums 

 

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