In allen Pfarreien des Bistums Essen finden am 07./08. November 2015 Wahlen zum Kirchenvorstand statt. Für die Hälfte der amtierenden Mitglieder läuft das Mandat aus. Das bedeutet, dass in unserer Pfarrei St. Michael fünf Mitglieder neu in das Gremium gewählt werden.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrei, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr in der politischen Gemeinde wohnen, in der die Pfarrei liegt. Kandidieren kann jeder, der das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens einem Jahr den Wohnsitz in der Pfarrei hat.
Für die Vorbereitung und Durchführung der KV-Wahl hat der Vorsitzende des Kirchenvorstandes einen Wahlausschuss berufen, zu dem angehören:
Vorsitzender: P. Irenäus Wojtko, Pfr.
Mitglieder: Hr. Klemens Brockhagen (KV)
Fr. Bernadette Gnacke (PGR)
Hr. Horst Jacke (KV)
Hr. Hans-Jürgen Stracke (PGR)
Für die stattfindende Kirchenvorstandswahl ist die Wählerliste aufgestellt. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, die Wählerliste in der Zeit vom Samstag/Sonntag, dem 03./04. Oktober 2015 bis zum darauffolgenden Samstag/Sonntag, dem 10./11. Oktober 2015 zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Werdohl bzw. Gemeindebüros in Neuenrade einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person in der Wählerliste eingetragenen Daten zu prüfen.
Einsprüche gegen die Wählerliste sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich unter Angabe der Gründe beim Wahlausschuss einzulegen. Nach Ablauf der Frist sind Einsprüche gegen die Wählerliste nicht mehr zulässig.
Nach der Veröffentlichung der Vorschlagsliste für die KV-Wahl durch den Wahlausschuss können bis drei Wochen vor dem Wahltermin die Ergänzungsvorschläge für die Kandidatenliste beim Wahlausschuss über das Pfarrbüro eingereicht werden.
Ein Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens 20 Wahlberechtigten mit Vor- und Zunamen und Anschrift unterzeichnet ist und die Erklärung enthält, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit sind. Die Ergänzungsvorschläge sind vom Wahlausschuss zu prüfen und in den Wahlvorschlag aufzunehmen.
Briefwahl
Ein Wähler, der sich wünscht, erhält auf Antrag einen Briefwahlschein. Der Antrag kann bis Mittwoch, den 04.11.2015, schriftlich oder mündlich beim Wahlausschuss über das Pfarrbüro St. Michael (Tel. 02392 / 80 643 10) gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen (Briefwahlschein, Briefwahlumschlag, Stimmzettel, amtlicher Wahlumschlag) können ab dem 26.10.2015 vom Wahlausschuss dem Antragsteller oder seinem mit schriftlicher Empfangsvollmacht versehenen Vertreter ausgehändigt oder zugesandt werden.
Briefwähler haben den ausgefüllten Stimmzettel in den amtlichen Wahlumschlag zu verschließen und diesen zusammen mit dem Briefwahlschein in einem verschlossenen Umschlag so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser Wahlbrief spätestens bis zum Ende der festgesetzten Wahlzeit bei dem Wahlvorstand eingeht.
Was macht der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Pfarrgemeinde und verwaltet deren Vermögen. Er vertritt die Pfarrgemeinde gegenüber Dritten, insbesondere der Zivilgemeinde, und in den kirchlichen Gremien. Der Kirchenvorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, die das Eigentum oder die Finanzen der Gemeinde betreffen. Hierzu gehören vor allem die Instandhaltung und Bewirtschaftung der kirchlichen Gebäude, die Verantwortung für die in der Kirchengemeinde Beschäftigten, die Verwaltung des kirchlichen Finanzvermögens und der Abschluss von Verträgen.