Hygieneverordnung

Hygieneverordnung für die NutzerInnen der Pfarrsäle der

Pfarrei St. Michael Werdohl-Neuenrade vom 28.08.2020

 

NutzerInnen sind alle Gruppierungen, Verbände, Ausschüsse, etc. der Pfarrei St. Michael Werdohl-Neuenrade.

 

In NRW ist die Corona-Schutzverordnung die zentrale Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor Ansteckung mit dem Corona-Virus Covid-19. Die Schutzverordnung stellt nur die Mindestgrenzen des rechtlich Zulässigen dar. Die Schutzmaßnahmen der NutzerInnen der Räume dürfen über die Vorschriften der Pfarrei hinausgehen, diese aber keinesfalls unterschreiten.

 

Den NutzerInnen stehen die Pfarrsäle als Versammlungsort zur Verfügung.

Die Termine sind der Verwaltungsleitung bzw. dem Pfarrbüro rechtzeitig vorher mitzuteilen, um eine Koordinierung für alle NutzerInnen zu gewährleisten und einen entsprechenden Nutzungsplan zu erstellen.

 

Wegen der Rückverfolgbarkeit ist eine Anwesenheitsliste mit den Kontaktdaten zu erstellen. Diese Listen sind nach der Veranstaltung im Pfarrbüro zu hinterlegen. Im Philipp-Neri-Haus sind die Bögen nach der Veranstaltung in den entsprechenden Briefkasten abzulegen.

 

Für die Nutzung der Räume gelten als Mindeststandard folgende Regelungen:

  • Das Betreten und Verlassen der Pfarrheime erfolgt immer einzeln mit Mund-Nasenschutz.
  • Nach Betreten erfolgt zwingend eine Handdesinfektion.
  • Erst in den Räumen kann der Mund-Nasenschutz entfernt werden.
  • In allen Räumen ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu achten. Sobald dieser Abstand kurzzeitig nicht gewährleistet ist, ist der Mund-Nasenschutz zu tragen.
  • Auf eine ausreichende Belüftung ist während der Nutzungsdauer zu achten.
  • Zu Beginn der Veranstaltung müssen die Tische und Stühle (soweit nicht gepolstert) desinfiziert werden.
  • Die Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden.
  • Die Räume sind von den NutzerInnen besenrein zu verlassen.

 

Die Räume der Gemeindeheime bieten unter Einhaltung der Abstandsregeln eine verschiedene Zahl an Plätzen, auf die durch Aushang an den Türen hingewiesen wird.

Die Pfarrei legt für jeden Raum der Pfarrheime die max. Belegungsstärke fest, mehr Personen dürfen die Räume nicht gleichzeitig nutzen.

Alle Gruppenräume der Untergeschosse und Kellerräume bleiben weiterhin geschlossen.

 

Die Bewirtung in den Räumen ist nur im Einzelfall unter Einhaltung besonderer Richtlinien gestattet. Es ist sicherzustellen, dass Gegenstände nicht von mehreren Personen berührt werden.

Außerdem gelten folgende Bestimmungen:

  • Die Küchen dürfen von max. 2 Personen betreten werden.
  • In der Küche ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ebenso wie die gründliche Handdesinfektion Pflicht.
  • Die Bewirtung erfolgt ausschließlich durch 1 Person, diese befüllt die Teller und bringt sie an die entsprechenden Plätze.
  • Die bewirtende Person ist auf der Anwesenheitsliste namentlich zu benennen.
  • Weder Kaffeekannen, noch Milchkännchen, Zuckerdosen oder ähnliches stehen auf den Tischen. Der Ausschank erfolgt ausschließlich durch die Person, die für die Bewirtung zuständig ist.
  • Vor der Bewirtung ist auf strenge Handdesinfektion zu achten.
  • Bei der Bewirtung ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

  

Werdohl, den 28.08.2020

Pater Kamil Pawlak, Pfarrer

 

Das Formblatt der Verpflichtungserklärung kann hier heruntergeladen werden:

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