Ergebnis der Kirchenvorstandswahl
in der katholischen Pfarrei St. Michael Werdohl-Neuenrade
Bei der Kirchenvorstandswahl der kath. Pfarrei St. Michael Werdohl-Neuenrade am 17./18. November 2018 wurden gewählt:
- Zu Kirchenvorstehern
01. Hempel Martin, jun. |
06. |
02. Buchta Manfred |
07. |
03. Andratschke Georg |
08. |
04. Brockhagen Josef |
09. |
05. Kenter Jörg |
10. |
- Zu Ersatzmitgliedern
01. Greco Ludovico |
05. |
02. Jacke Horst |
06. |
03. Grote Markus |
07. |
04. Schonhoff Jürgen |
08. |
Zur Wahl waren alle Mitglieder der Pfarrei als Wahlberechtigte eingeladen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt waren und seit einem Jahr in der Pfarrei ihren Hauptwohnsitz haben.
Einsprüche gegen die Wahl können innerhalb von 14 Tagen, nachdem dieser Aushang erfolgt ist, schriftlich unter Angabe der Gründe beim bisherigen Kirchenvorstand eingereicht werden.
Was macht der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Pfarrgemeinde und verwaltet deren Vermögen. Der Kirchenvorstand ist für alle Angelegenheiten zuständig, die das Eigentum oder die Finanzen der Kirchengemeinde betreffen. Hierzu gehören vor allem die Instandhaltung und Bewirtschaftung der kirchlichen Gebäude, die Verantwortung für die in der Kirchengemeinde Beschäftigten, die Verwaltung des kirchlichen Finanzvermögens und der Abschluss von Verträgen.
Er vertritt die Pfarrgemeinde in den kirchlichen Gremien, gegenüber Dritten, insbesondere der Zivilgemeinde.
Der Wahlausschuss bedankt sich bei allen Pfarreimitgliedern für ihre Beteiligung bei der Wahl.
Den ausscheidenden Mitgliedern und ihren Stellvertretern danken wir ganz herzlich für ihren ehrenamtlichen Einsatz für unsere Pfarrei.
Den neugewählten Mitgliedern und ihren Stellvertretern wünschen wir eine gute Zusammenarbeit mit allen Gremien und Gruppen der Pfarrei und erbitten Gottes Segen, um ihre Gaben und Talente zum Wohl der Pfarrei kreativ einzusetzen.